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Ratgeber

Aufhebungsvertrag: Was gilt bei Sperrzeit und Arbeitslosengeld?

Ein Kartenleser für den Zutritt hängt an einer grauen Wand neben einer Glastür, als Sinnbild für das Ende eines Arbeitsverhältnisses und den Abschied vom Arbeitsplatz.

Wichtige Erkenntnisse

  • Ein Aufhebungsvertrag beendet dein Arbeitsverhältnis nur mit deiner Zustimmung. Er muss schriftlich sein und von beiden Parteien eigenhändig unterschrieben werden, eine E-Mail reicht nicht.
  • Du kannst einen Aufhebungsvertrag nicht widerrufen. Er kann aber unwirksam sein, wenn dein Arbeitgeber das Gebot fairen Verhandelns missachtet hat.
  • Die Bundesagentur für Arbeit wertet einen Aufhebungsvertrag immer als Lösung des Arbeitsverhältnisses durch dich. Ohne wichtigen Grund droht eine Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen.
  • Bei zwölf Wochen Sperrzeit mindert sich dein Anspruch auf Arbeitslosengeld I mindestens um ein Viertel.
  • Dass dir eine Kündigung droht, ist allein kein wichtiger Grund. Es müssen mehrere Bedingungen zusammenkommen, zum Beispiel dass die Kündigungsfrist eingehalten wird.
  • Eine Abfindung von bis zu 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr kann dir helfen, eine Sperrzeit zu vermeiden. Die Zusage einer Abfindung allein reicht aber nicht.
  • Melde dich innerhalb von drei Tagen nach der Unterschrift arbeitsuchend, wenn das Ende weniger als drei Monate entfernt ist.

Ein Aufhebungsvertrag fühlt sich oft nach einer schnellen, friedlichen Lösung an, hat aber Folgen für dein Arbeitslosengeld, die du vor der Unterschrift kennen solltest. Was ist ein Aufhebungsvertrag und was bedeutet er für dein Arbeitslosengeld? Es ist ein Vertrag, mit dem du und dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gemeinsam beenden. Weil er ohne dich nicht zustande kommen kann, sieht die Bundesagentur für Arbeit darin eine Lösung des Arbeitsverhältnisses durch dich, und ohne wichtigen Grund kann eine Sperrzeit eintreten. In diesem Artikel zeigen wir dir, worauf du vor der Unterschrift achten solltest, wann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht und was danach zu tun ist.

Was ist ein Aufhebungsvertrag und was unterscheidet ihn von einer Kündigung?

Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag, durch den dein Arbeitsverhältnis beendet wird, weil beide Seiten es so vereinbaren. Eine Kündigung dagegen erklärt eine Seite allein. Das hat Folgen für das Arbeitslosengeld: Ein Aufhebungsvertrag kann nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur, die früher Geschäftsanweisungen hießen, gegen deinen Willen nicht zustande kommen und gilt deshalb stets als Lösung durch dich.

Muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich sein?

Für den Aufhebungsvertrag gilt nach § 623 BGB die Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das heißt: Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich und von beiden Parteien unterschrieben werden, und zwar eigenhändig auf derselben Urkunde (§ 126 BGB). Eine E-Mail oder eine Nachricht auf dem Handy beendet dein Arbeitsverhältnis also nicht.

Was ändert sich beim Kündigungsschutz im Vergleich zu einer Kündigung?

Im Gegensatz zu einer Kündigung braucht ein Aufhebungsvertrag keinen Kündigungsgrund und keine Kündigungsfrist, denn ihr einigt euch einfach auf das Ende. Der Preis dafür: Der Kündigungsschutz greift nicht, und gegen den Vertrag kannst du keine Kündigungsschutzklage erheben. Wie das bei einer Kündigung läuft, erklärt der Ratgeber Kündigungsschutzklage.

Musst du einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nein, du musst nicht unterschreiben, und du musst es auch nicht sofort tun. Einen Aufhebungsvertrag gibt es nur mit deinem Einverständnis. Nimm dir deshalb Zeit, den Text in Ruhe zu lesen, und frag nach, was du nicht verstehst. Gerade bei einer Entscheidung mit solchen Folgen für deine Zukunft lohnt es sich, vorher Rat zu holen, zum Beispiel bei deiner Gewerkschaft oder einer Beratungsstelle.

Kannst du einen Aufhebungsvertrag widerrufen?

Wichtig zu wissen: Ein Aufhebungsvertrag lässt sich nicht widerrufen, auch nicht, wenn du ihn zu Hause unterschrieben hast. Das hat das Bundesarbeitsgericht 2019 entschieden. Ein Aufhebungsvertrag kann aber unwirksam sein, wenn er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist. Dieses Gebot ist laut Gericht eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Wird es verletzt, wirst du so gestellt, als hättest du den Vertrag nie geschlossen.

Das Gebot kann zum Beispiel verletzt sein, wenn dein Arbeitgeber eine psychische Drucksituation schafft oder eine Schwäche ausnutzt, etwa weil du krank bist. Eine Krankheit ist also kein Grund, schnell zu unterschreiben, sondern ein Grund, dir erst recht Zeit zu nehmen.

Welche Vorteile und Risiken hat ein Aufhebungsvertrag aus Arbeitnehmersicht?

Aus Arbeitnehmersicht hat ein Aufhebungsvertrag echte Vorteile: Du kannst die Konditionen wie Abfindung, Zeugnis und Beendigungstermin verhandeln, ihr vermeidet einen Streit, und du kannst schneller aus dem Arbeitsverhältnis aussteigen, zum Beispiel wenn du schon einen neuen Job hast.

Dem stehen Risiken gegenüber: eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, ein mögliches Ruhen wegen der Abfindung, der Verlust des Kündigungsschutzes und die Tatsache, dass du den Vertrag nicht widerrufen kannst. Ob sich der Aufhebungsvertrag für dich lohnt, hängt von deiner Situation ab.

Droht bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit?

Infografik mit drei Kreisen für die Dauer einer Sperrzeit nach einem Aufhebungsvertrag: zwölf Wochen im Regelfall, sechs Wochen und drei Wochen in den Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis auch ohne den Vertrag bald geendet hätte.

Ja, eine Sperrzeit kann drohen, und zwar immer dann, wenn du für den Aufhebungsvertrag keinen wichtigen Grund hast. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit ist ein Aufhebungsvertrag immer ein Lösungssachverhalt. Eine Sperrzeit tritt ein, wenn du durch das Lösen des Beschäftigungsverhältnisses vorsätzlich oder grob fahrlässig deine Arbeitslosigkeit herbeigeführt hast und keinen wichtigen Grund dafür hattest (§ 159 SGB III). Die Gründe musst du darlegen und nachweisen, wenn sie in deinem Verantwortungsbereich liegen. Im Alltag sagen viele Sperre oder Sperrfrist dazu und sprechen vom Arbeitsamt, gemeint ist die Arbeitsagentur.

Die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe dauert zwölf Wochen. Sie verkürzt sich auf drei Wochen, wenn dein Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach dem Ereignis ohne Sperrzeit geendet hätte, und auf sechs Wochen, wenn es innerhalb von zwölf Wochen geendet hätte oder die Sperrzeit eine besondere Härte bedeuten würde. Während der Sperrzeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt, zusätzlich mindert sich laut Sozialpolitik aktuell die Anspruchsdauer.

Wie stark mindert eine Sperrzeit dein Arbeitslosengeld?

Bei einer Sperrzeit von zwölf Wochen mindert sich dein Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) mindestens um ein Viertel der Anspruchsdauer (§ 148 SGB III). Hast du zum Beispiel Anspruch auf zwölf Monate Arbeitslosengeld, ist das ein Viertel, also drei Monate. Die Höhe deines Arbeitslosengeldes pro Tag ändert sich durch die Sperrzeit nicht. Über die Sperrzeit entscheidet die Agentur, nachdem sie dich angehört hat.

Wie oft kommt eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe vor?

Eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe kommt häufig vor: Nach Daten der Bundesagentur, die Sozialpolitik aktuell aufbereitet hat, wurden 2024 etwa 33 Prozent der Sperrzeiten wegen Arbeitsaufgabe verhängt, also etwa jede dritte. Rund 31 Prozent aller Sperrzeiten dauerten zwölf Wochen.

Wann gibt es einen wichtigen Grund, der die Sperrzeit verhindert?

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es dir unter Abwägung aller Umstände nicht zuzumuten war, den Aufhebungsvertrag zu vermeiden. Dass dir eine Kündigung drohte, ist allein kein wichtiger Grund. Nach den Weisungen der Bundesagentur gilt ein Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer Arbeitgeberkündigung dann als berechtigt, wenn alle diese Punkte zutreffen:

  • Der Arbeitgeber hat die Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt.
  • Die Kündigung hätte auf betriebliche oder personenbezogene Gründe gestützt werden müssen, nicht auf dein Verhalten.
  • Sie wäre zum selben Zeitpunkt oder früher wirksam geworden, zu dem dein Arbeitsverhältnis endet.
  • Die Kündigungsfrist wäre eingehalten worden.
  • Du warst nicht unkündbar.

Zu diesen Punkten muss eine von zwei Möglichkeiten hinzukommen: Du bekommst eine Abfindung von bis zu 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr, dann kommt es nicht darauf an, ob die Kündigung rechtmäßig gewesen wäre. Oder du hast objektive Nachteile aus einer Kündigung für dein berufliches Fortkommen vermieden oder kannst solche Nachteile darlegen, dann muss die drohende Kündigung rechtmäßig gewesen sein.

Für die Bewertung zählt auch der Kündigungsgrund, der dir gedroht hätte: Betriebliche oder personenbedingte Kündigungsgründe können den Aufhebungsvertrag rechtfertigen. Liegt der Kündigungsgrund in deinem Verhalten, wegen dem dir sonst eine Kündigung gedroht hätte, ist das dagegen kein wichtiger Grund, weil du durch eine Pflichtverletzung selbst Anlass gegeben hast.

Welche weiteren wichtigen Gründe gibt es, zum Beispiel Krankheit oder der Umzug zum Partner?

Weitere wichtige Gründe können zum Beispiel eine Insolvenz des Arbeitgebers, erhebliches Mobbing oder ärztlicher Rat sein. Gibst du deine Arbeit wegen einer Krankheit auf ärztlichen Rat auf, liegt ein wichtiger Grund vor. Droht dir eine fristgemäße personenbedingte Kündigung, und beendest du das Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag ohne Abfindung zum selben Zeitpunkt, kann auch das ein wichtiger Grund sein.

Auch familiäre Gründe können zählen, zum Beispiel ein Umzug zu deinem Partner oder deiner Partnerin, um eine Ehe, eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zu begründen oder fortzusetzen. Dafür verlangt die Agentur unter anderem einen engen zeitlichen Zusammenhang.

Ist eine Umschulung oder die Transfergesellschaft ein wichtiger Grund?

Ein Wechsel in eine Transfergesellschaft kann ein wichtiger Grund sein, wenn er im Rahmen eines Sozialplans erfolgt und gefördert wird, mehr dazu im Ratgeber Transfergesellschaft. Das Gleiche gilt, wenn du aufhörst, weil du eine abschlussorientierte Umschulung mit Bildungsgutschein beginnst und das zum Zeitpunkt der Kündigung bereits feststeht. Dein Alter, die Zusage einer Abfindung oder der Wunsch nach Teilzeit sind für sich allein dagegen kein wichtiger Grund.

Beispiele der Bundesagentur im Überblick

Wie sich das in der Praxis auswirkt, zeigen drei Beispiele, die die Bundesagentur in ihren Weisungen selbst nennt. Sie helfen dir, deine eigene Situation einzuordnen:

BeispielSperrzeit?
Dein Arbeitgeber kündigt eine betriebsbedingte Kündigung an. Ihr schließt einen Aufhebungsvertrag zum Ende der Kündigungsfrist. Du bekommst ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Abfindung.Nein
Gleiche Lage, aber du bekommst ein ganzes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, mehr als bei einer Kündigung gezahlt worden wäre.Nur dann nicht, wenn die Kündigung rechtlich und auch sozial in Ordnung gewesen wäre.
Du unterschreibst am 12. Dezember einen Aufhebungsvertrag, der am 31. Dezember endet. Eine Kündigung wäre erst zum 31. März wirksam geworden.Ja, denn du gehst früher, als eine Kündigung möglich gewesen wäre, und hast keinen wichtigen Grund.

Die Beispiele zeigen: Entscheidend sind der Zeitpunkt, die Höhe der Abfindung und die Frage, ob die drohende Kündigung wirksam gewesen wäre. Wurde dir eine betriebsbedingte Kündigung mit Bestimmtheit angekündigt, der Aufhebungsvertrag hält die Kündigungsfrist ein und die Abfindung liegt bei bis zu 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr, droht in so einem Fall keine Sperrzeit. Zahlt dein Arbeitgeber mehr, schaut die Agentur genauer hin, ob die Kündigung auch sozial gerechtfertigt gewesen wäre. Und endet der Vertrag früher, als eine Kündigung möglich gewesen wäre, fehlt der wichtige Grund.

Prüfe deshalb vor der Unterschrift diese drei Punkte:

  • Passt das Datum? Der Vertrag sollte nicht früher enden, als deine Kündigungsfrist es erlaubt hätte.
  • Passt die Abfindung? Bis zu 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr gelten als unkritisch, bei mehr wird genauer geprüft.
  • Stand die Kündigung wirklich fest? Dein Arbeitgeber muss sie mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt haben.

Die Beispiele sind keine Garantie, denn die Agentur entscheidet immer im Einzelfall. Bei Unsicherheit frag vor der Unterschrift bei der Agentur für Arbeit oder einer Beratungsstelle nach.

Wie wirkt sich eine Abfindung im Aufhebungsvertrag aus?

Eine Abfindung kann dir helfen, die Sperrzeit zu vermeiden, aber sie reicht nicht allein: Dass dir dein Arbeitgeber Geld verspricht, ist für die Bundesagentur noch kein wichtiger Grund. Dazu muss dir eine Kündigung gedroht haben, und die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Liegt die Abfindung bei bis zu 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr, also höchstens einem halben Monatsgehalt für jedes Jahr im Betrieb, entspricht sie der Regel in § 1a Kündigungsschutzgesetz, und die Agentur prüft nicht, ob die Kündigung rechtlich gehalten hätte.

Die Abfindung hat noch eine zweite Folge, die mit der Sperrzeit nichts zu tun hat: Sie kann dazu führen, dass dein Arbeitslosengeld eine Zeit lang ruht, wenn dein Arbeitsverhältnis früher endet, als es mit der Kündigungsfrist geendet hätte. Wie das genau funktioniert, erklärt der Ratgeber Abfindung und Arbeitslosengeld.

Wie verhandelst du die Abfindung im Aufhebungsvertrag?

Eine Abfindung ist Verhandlungssache, einen gesetzlichen Anspruch darauf hast du nicht. Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Wie hoch die Abfindung am Ende ausfällt, hängt von deiner Betriebszugehörigkeit, deinem Gehalt und deiner Verhandlungsposition ab.

Wie kannst du die Abfindung mit einer Turboklausel erhöhen?

Eine Abfindung kann auch durch eine Turboklausel erhöht werden. Sie erlaubt dir, früher aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden, und dein Arbeitgeber zahlt dafür meist eine höhere Abfindung, weil er Gehalt spart. Prüf sie aber gut: Scheidest du dadurch früher aus, als es mit der Kündigungsfrist geendet hätte, kann dein Arbeitslosengeld wegen der Abfindung ruhen, und ohne Anschlussjob kann eine Sperrzeit drohen.

Ist eine Abfindung steuerpflichtig?

Die Abfindung ist steuerpflichtig und erhöht dein Einkommen des Jahres (§ 24 EStG). Die Fünftelregelung kann die Steuer mindern (§ 34 EStG). Sozialabgaben fallen auf eine Abfindung in der Regel nicht an, wenn sie als Entschädigung für den Verlust deines Arbeitsplatzes gezahlt wird. Zahlungen, die eigentlich Lohn oder Urlaubsabgeltung sind, bleiben dagegen beitragspflichtig.

Wie bist du während der Sperrzeit krankenversichert?

Auch mit einer Sperrzeit bleibst du krankenversichert, und zwar bei deiner Krankenkasse. Im ersten Monat sichert dich der nachgehende Leistungsanspruch ab, ab dem zweiten Monat übernimmt die Agentur für Arbeit in der Regel die Beiträge zur Krankenversicherung, auch wenn kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.

Bist du privat oder freiwillig versichert, klär bitte vorher mit deiner Krankenkasse, ob und in welcher Höhe du selbst Beiträge zahlen musst.

Was musst du nach der Unterschrift tun?

Eine Korkpinnwand ist mit vielen bunten, leeren Notizzetteln und bunten Reißzwecken bedeckt, als Sinnbild für die Fristen und Aufgaben nach der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag.

Du musst dich arbeitsuchend melden, und zwar schnell. Nach § 38 SGB III, dessen Wortlaut die Weisung der Bundesagentur abdruckt, musst du dich spätestens drei Monate vor dem Ende deines Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden. Liegen zwischen dem Moment, in dem du den Beendigungszeitpunkt kennst, und dem Ende weniger als drei Monate, musst du dich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis melden.

Meldest du dich zu spät, droht eine Sperrzeit von einer Woche. Unverschuldete Unkenntnis schützt nur, wenn du die Regel weder kanntest noch hättest kennen müssen. Wie die Meldung klappt und welche Fristen sonst gelten, steht im Ratgeber Arbeitslos melden. Die Vorgehensweise ist einfach: erst arbeitsuchend melden, dann am ersten Tag ohne Job arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen.

Gilt die Sperrzeit auch bei einem Abwicklungsvertrag oder einem Vergleich vor Gericht?

Das kommt auf den Ablauf an. Wenn du eine Kündigung nur hinnimmst, ist das nach den Weisungen der Bundesagentur nicht sperrzeitrelevant, auch wenn du dafür eine Abfindung bekommst. Dasselbe gilt für einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht, wenn kein versicherungswidriges Verhalten vorausgegangen ist. Wie ein solches Verfahren abläuft, erklärt der Ratgeber Kündigungsschutzklage.

Anders ist es, wenn du vorher mit deinem Arbeitgeber eine Kündigung abgesprochen hast. Das ist ein Beteiligungssachverhalt, und auch ein Abwicklungsvertrag, der Teil einer Gesamtabsprache ist, wird wie ein Aufhebungsvertrag behandelt. Auch eine offensichtlich rechtswidrige Kündigung einfach hinzunehmen, kann auf eine solche Beteiligung hindeuten.

Was solltest du im Aufhebungsvertrag regeln?

Achte auf den Inhalt des Vertrags. Wichtige Aspekte sind der Beendigungstermin, die Höhe und Fälligkeit der Abfindung, eine mögliche Freistellung, dein Resturlaub, Überstunden und andere offene Ansprüche sowie ein Arbeitszeugnis. Regle diese Punkte klar in der Vereinbarung, damit es später keinen Streit gibt.

Auch die Formulierung zählt. Die Agentur prüft, warum der Vertrag geschlossen wurde, und hört bei Bedarf auch deinen Arbeitgeber an. Eine klare Gestaltung, die den Grund und den Ablauf nachvollziehbar macht, hilft dir bei der Bewertung deines wichtigen Grundes.

Wer hilft dir bei der Prüfung des Vertrags?

Bei der Prüfung helfen dir eine Beratungsstelle oder ein Rechtsanwalt beziehungsweise eine Rechtsanwältin, am besten ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Lass den Vertrag vor der Unterschrift prüfen. Ein Muster kann dir als Orientierung dienen, ersetzt aber keine Prüfung deiner Situation. Bitte unterschreib nichts unter Zeitdruck.

Was heißt das für dich, wenn du arbeitslos bist?

Eine Frau geht von hinten gesehen eine breite Treppe mit grünen Geländern im Freien hinauf, als Sinnbild für einen Neustart nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Ein Aufhebungsvertrag kann ein sauberer Neustart sein, wenn du die Bedingungen kennst, bevor du unterschreibst. Prüfe deshalb zuerst, ob dir wirklich eine Kündigung drohte, ob die Kündigungsfrist eingehalten wird und wie hoch die Abfindung ist, und melde dich direkt nach der Unterschrift arbeitsuchend. Im Zweifel frag vorher bei der Agentur für Arbeit oder einer Beratungsstelle nach. Bei Fragen zu diesem Thema bekommst du dort Hilfe.

Wenn du ohnehin etwas Neues willst, kann die Zeit nach dem Vertrag ein guter Moment für eine Umschulung sein. Wie das für Menschen ohne Arbeit abläuft, liest du im Ratgeber Umschulung für Arbeitslose. Welche Berufe gute Chancen bieten, zeigt der Beitrag Welche Umschulung lohnt sich?. Eine Umschulung geht heute komplett online, und ob und wie sie gefördert werden kann, klärst du im Beratungsgespräch.

Fazit

Keine Sorge, ein Aufhebungsvertrag ist kein Fehler, aber er verlangt Vorbereitung. Er braucht deine Unterschrift auf Papier, du kannst ihn nicht widerrufen, und die Bundesagentur sieht darin immer eine Lösung durch dich. Eine Sperrzeit lässt sich vermeiden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa eine drohende Kündigung mit eingehaltener Frist und einer Abfindung im üblichen Rahmen. Dieser Ratgeber gibt dir einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Du fragst dich, wie es nach dem Job weitergehen könnte? Mach unseren kurzen Umschulungs-Check und finde heraus, welche Umschulung zu dir passt.

FAQ

Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?

Nein, ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es für Aufhebungsverträge nicht. Der Vertrag kann aber unwirksam sein, wenn dein Arbeitgeber das Gebot fairen Verhandelns missachtet hat.

Muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich sein?

Ja, ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich und von beiden Parteien eigenhändig unterschrieben werden. Die elektronische Form ist ausgeschlossen, eine E-Mail genügt also nicht.

Bekomme ich nach einem Aufhebungsvertrag immer eine Sperrzeit?

Nein, eine Sperrzeit tritt nur ein, wenn du keinen wichtigen Grund hast. Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel vorliegen, wenn dir eine Kündigung mit eingehaltener Frist drohte und du eine Abfindung bis zu 0,5 Monatsgehältern pro Jahr bekommst.

Wie lange dauert die Sperrzeit nach einem Aufhebungsvertrag?

Die Sperrzeit nach einem Aufhebungsvertrag dauert in der Regel zwölf Wochen. Sie kann sich auf sechs oder drei Wochen verkürzen, wenn dein Arbeitsverhältnis auch ohne den Vertrag bald geendet hätte oder eine besondere Härte vorliegt.

Wie viel kürzt die Sperrzeit mein Arbeitslosengeld?

Bei einer Sperrzeit von zwölf Wochen wegen Arbeitsaufgabe mindert sich die Anspruchsdauer mindestens um ein Viertel. Bei kürzeren Sperrzeiten mindert sie sich um die Tage der Sperrzeit.

Ist eine hohe Abfindung ein wichtiger Grund?

Nein, die Zusage einer Abfindung ist für sich allein kein wichtiger Grund. Bekommst du mehr als 0,5 Monatsgehälter pro Jahr, prüft die Agentur genauer, ob die drohende Kündigung auch sozial gerechtfertigt gewesen wäre.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung im Aufhebungsvertrag?

Nein, eine Abfindung ist Verhandlungssache, einen gesetzlichen Anspruch darauf hast du nicht. Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Muss ich auf die Abfindung Steuern zahlen?

Ja, eine Abfindung ist steuerpflichtig und erhöht dein Einkommen des Jahres. Sozialabgaben fallen in der Regel nicht an, und die Fünftelregelung kann die Steuer mindern.

Bin ich während der Sperrzeit krankenversichert?

Ja, du bleibst auch mit einer Sperrzeit bei deiner Krankenkasse versichert. Im ersten Monat sichert dich der nachgehende Leistungsanspruch ab, ab dem zweiten Monat übernimmt die Agentur für Arbeit in der Regel die Beiträge.

Muss ich mich nach dem Aufhebungsvertrag arbeitslos melden?

Ja, du musst dich zuerst arbeitsuchend melden, spätestens drei Monate vor dem Ende, bei kürzerer Zeit innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Endes. Alle Schritte dazu erklären wir dir im Ratgeber Arbeitslos melden.

Quellen

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