Ratgeber
Transfergesellschaft: Was sie ist, wie sie abläuft und ob sie sich für dich lohnt

Wichtige Erkenntnisse
- Eine Transfergesellschaft ist eine befristete Einheit, in die du wechselst, wenn dein Job wegen einer Betriebsänderung wegfällt, und in der du bei der Suche nach neuer Arbeit unterstützt wirst.
- Die Agentur für Arbeit zahlt Transferkurzarbeitergeld längstens zwölf Monate, dein bisheriger Arbeitgeber kann aufstocken.
- Der Wechsel ist freiwillig und läuft meist über einen dreiseitigen Vertrag, mit dem dein altes Arbeitsverhältnis endet.
- Vor dem Wechsel musst du dich arbeitsuchend melden und an einem Profiling teilnehmen, das in der Regel zwei Tage dauert.
- Was genau gilt, steht im Sozialplan und im dreiseitigen Vertrag, deshalb solltest du beides vor der Unterschrift prüfen.
- In der Transfergesellschaft kannst du dich qualifizieren, welche Angebote es gibt, hängt von der Transfergesellschaft ab.
- Eine IAB-Studie zeigt: Fünf Jahre nach dem Jobverlust war die Beschäftigungswahrscheinlichkeit der Teilnehmenden etwa 4 Prozentpunkte höher als bei vergleichbaren Beschäftigten, auf die Löhne wirkte sich die Teilnahme nicht aus.
Was ist eine Transfergesellschaft? Die kurze Antwort: Eine Transfergesellschaft ist eine befristete Auffangeinheit für Beschäftigte, deren Arbeitsplätze wegen einer Betriebsänderung wegfallen. Du wechselst freiwillig von deinem Arbeitgeber dorthin, bekommst für längstens zwölf Monate Transferkurzarbeitergeld und wirst bei der Suche nach einem neuen Job unterstützt. Ob sich das für dich lohnt, hängt von deinem Sozialplan ab. Wir erklären dir Schritt für Schritt, wie alles abläuft und worauf du vor der Unterschrift achten solltest.
Was ist eine Transfergesellschaft?
Eine Transfergesellschaft ist eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit, in der von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte befristet zusammengefasst werden, um Entlassungen zu vermeiden und ihre Eingliederungschancen zu verbessern. So beschreibt es § 111 SGB III. Die Transfergesellschaft, kurz TG, ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das beim Personalabbau helfen soll.
Ihr Ziel ist, dass du schnell in eine neue Beschäftigung kommst. Sie kommt vor allem bei Umstrukturierungen, Betriebsschließungen und Massenentlassungen zum Einsatz, wenn ein Unternehmen viele Stellen abbauen muss. Für das Unternehmen ist sie eine sozialverträgliche Lösung für die Trennung von Mitarbeitern, für die Betroffenen eine Alternative zur direkten Arbeitslosigkeit. Die Bundesagentur für Arbeit fasst Transfermaßnahmen und Transferkurzarbeitergeld unter dem Begriff Transferleistungen zusammen, das gesamte Thema nennt sie Beschäftigtentransfer.
Meist wird die Transfergesellschaft von einem externen Anbieter geführt. Ein Unternehmen, das Personal abbaut, kann die Einheit selbst einrichten oder eine zertifizierte Transfergesellschaft beauftragen. Nach den Angaben der Bundesagentur für Arbeit braucht der Träger dafür eine Zulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV. Das Angebot umfasst zum Beispiel Bewerbungstraining, Weiterbildungskurse und Unterstützung bei der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Jobs.
Davon zu unterscheiden sind Transfermaßnahmen nach § 110 SGB III. Sie finden schon in der Kündigungsfrist statt, bevor du aus dem Betrieb ausscheidest, und die Agentur für Arbeit bezuschusst sie mit 50 Prozent der Kosten, höchstens 2.500 Euro. Eine Transfergesellschaft mit Transferkurzarbeitergeld ist dagegen ein eigener Weg, bei dem du in ein neues, befristetes Arbeitsverhältnis wechselst.
Wie läuft der Wechsel in eine Transfergesellschaft ab?

Der Wechsel läuft in mehreren Schritten ab, und du musst dabei einiges selbst erledigen. Der übliche Weg sieht so aus:
- 1.Betriebsänderung und Sozialplan: Dein Arbeitgeber und der Betriebsrat verhandeln einen Sozialplan. Laut Gesetz lassen sich die Betriebsparteien dabei vorab von der Agentur für Arbeit beraten.
- 2.Arbeitsuchend melden: Vor dem Wechsel musst du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, das ist eine Voraussetzung für das Transferkurzarbeitergeld. Wie das geht, erklären wir im Ratgeber Arbeitslos melden.
- 3.Profiling: Du nimmst an einer Analyse deiner Stärken und Eingliederungsaussichten teil. Das Profiling ist gesetzlich vorgeschrieben, muss vor dem Wechsel stattfinden und dauert nach Angaben der Bundesagentur in der Regel zwei Tage.
- 4.Dreiseitiger Vertrag: Du, dein bisheriger Arbeitgeber und die Transfergesellschaft schließen einen Vertrag. Dein altes Arbeitsverhältnis endet, und du bekommst einen neuen, befristeten Arbeitsvertrag bei der Transfergesellschaft.
- 5.Qualifizierung und Vermittlung: Du wirst qualifiziert und bei der Suche nach einem neuen Job unterstützt, höchstens zwölf Monate lang.
Der Übergang in die Transfergesellschaft erfolgt meist über diesen dreiseitigen Vertrag. Das Verfahren läuft in enger Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Betriebsrat und Agentur für Arbeit. Der Transfersozialplan legt die Rahmenbedingungen fest, er ersetzt oft den klassischen Sozialplan mit Abfindungen. Auf der Basis dieses Sozialplans wird dein Vertrag gestaltet.
Im dreiseitigen Vertrag werden laut Bundesagentur für Arbeit zum Beispiel das Entgelt, der Aufstockungsbetrag zum Transferkurzarbeitergeld, der Urlaub, das Weihnachtsgeld und der Umgang mit Betriebsrentenansprüchen geregelt. Wie lange die Transfergesellschaft läuft und wann sie beginnt, steht dagegen im Transfersozialplan. Lies deshalb den Vertrag genau durch. Hast du Fragen, steht dir die Beratung der Agentur für Arbeit zur Verfügung, sie berät neutral und vertritt weder Arbeitgeber noch Beschäftigte.
Ist der Wechsel in die Transfergesellschaft freiwillig?
Ja, der Wechsel ist freiwillig. Du entscheidest selbst, ob du in die Transfergesellschaft wechselst oder nicht.
Weil dein altes Arbeitsverhältnis mit dem Wechsel endet, solltest du die Entscheidung gut abwägen. Lass dir Zeit zum Lesen, frag nach, was du nicht verstehst, und sprich mit dem Betriebsrat, mit einer Beratungsstelle oder mit der Agentur für Arbeit. Wenn dein Betrieb Stellen abbaut, hilft dir auch der Ratgeber Was darf ich beim Arbeitsamt nicht sagen? bei der Vorbereitung auf die Gespräche. Deine persönliche Situation entscheidet am Ende darüber, welche Perspektive die beste ist.
Wie viel Geld bekommst du in der Transfergesellschaft?
In der Transfergesellschaft bekommst du Transferkurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit, und oft stockt dein bisheriger Arbeitgeber es auf. Die genaue Höhe steht in deinem dreiseitigen Vertrag.
Das Transferkurzarbeitergeld beträgt laut Bundesagentur 60 Prozent des Nettolohns, mit Kind 67 Prozent. Dazu kommt je nach Sozialplan eine Aufstockung. Nach einer IAB-Studie erhalten Teilnehmende in dieser Zeit typischerweise 80 bis 90 Prozent ihres letzten Nettoentgelts, ohne Transfergesellschaft wären es beim Arbeitslosengeld 60 bis 67 Prozent. Vergleiche vor der Unterschrift, wie viel Geld du in der Transfergesellschaft im Vergleich zu deinem bisherigen Gehalt hast.
Die Kosten tragen Arbeitgeber und Bundesagentur gemeinsam. Der frühere Arbeitgeber übernimmt dabei die sogenannten Remanenzkosten: die Beiträge zur Sozialversicherung, die Vergütung für Urlaub und Feiertage und die Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes. Das Transferkurzarbeitergeld selbst zahlt die Agentur für Arbeit.
Wie lange dauert die Transfergesellschaft?
Die Transfergesellschaft dauert höchstens zwölf Monate. Das schreibt § 111 SGB III vor: Die Agentur für Arbeit leistet Transferkurzarbeitergeld längstens zwölf Monate.
Wie lange du tatsächlich bleibst, hängt vom Sozialplan und vom Vertrag ab. In der Praxis sind es laut IAB häufig sechs bis zwölf Monate. Wenn du früher einen neuen Job findest, kannst du die Transfergesellschaft in der Regel vorher verlassen, was dafür gilt, steht im Vertrag. Manche Sozialpläne sehen dafür eine Sprinterprämie vor.
Was passiert mit dem Arbeitslosengeld und der Rente?
Solange du in der Transfergesellschaft angestellt bist, bekommst du Transferkurzarbeitergeld und kein Arbeitslosengeld. Du bist in dieser Zeit in der Regel sozialversicherungspflichtig beschäftigt, auch die Rentenversicherung läuft weiter. Wie hoch die Beiträge und damit deine späteren Rentenansprüche in dieser Zeit sind, lässt du dir vorab von der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung sagen.
Wenn du nach der Transfergesellschaft noch keinen neuen Job hast, kannst du Arbeitslosengeld beantragen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anspruch wird nach Angaben des IAB während der Transfergesellschaft aufgeschoben. Wie das geht, erklären wir im Ratgeber Arbeitslosengeld beantragen.
Die Zeit in der Transfergesellschaft schadet deinem Arbeitslosengeld in der Regel nicht: Laut dem Merkblatt für Arbeitslose zählen Zeiten mit Transferkurzarbeitergeld voll zur Anwartschaftszeit, und für die Höhe wird das Entgelt zugrunde gelegt, das du ohne Arbeitsausfall erzielt hättest. Weil sich die Folgen im Einzelfall unterscheiden, lass dich vor der Unterschrift von der Agentur für Arbeit beraten.
Transfergesellschaft oder Abfindung: Was ist besser?

Was besser ist, hängt von deinem Fall ab: von der Höhe der Abfindung, von deinem Alter, deiner Chance auf einen schnellen neuen Job und deinem Sozialplan. Pauschal gibt es kein besser.
Wenn du schon ein Jobangebot hast, kann es sich lohnen, die Abfindung zu nehmen und nicht zu wechseln. Wenn du Zeit zur Neuorientierung und Qualifizierung brauchst, kann die Transfergesellschaft sinnvoll sein. Entscheidend ist, was im Sozialplan und im dreiseitigen Vertrag steht, denn dort wird geregelt, ob und wie sich Transfergesellschaft und Abfindung ergänzen. Frag auch nach Einstiegsprämie, Sprinterprämie, Qualifizierungsbudget und Härtefonds. Rechne alle Zahlen durch und lass dich beraten, bevor du unterschreibst.
Welche Nachteile hat eine Transfergesellschaft?
Die wichtigsten Nachteile sind, dass dein altes Arbeitsverhältnis endet, dass das Geld meist niedriger ist als dein bisheriges Gehalt und dass die Zeit begrenzt ist. Das solltest du vor der Unterschrift wissen.
- Dein bisheriges Arbeitsverhältnis wird beendet, du hast danach keinen Anspruch mehr darauf, im alten Betrieb weiterzuarbeiten.
- Das Transferkurzarbeitergeld ist oft niedriger als dein Gehalt, auch mit Aufstockung.
- Die Transfergesellschaft ist auf höchstens zwölf Monate begrenzt, danach brauchst du einen neuen Job oder Arbeitslosengeld.
- Die Zeit nutzt dir nur, wenn du aktiv mitmachst, also Qualifizierung und Bewerbungen ernst nimmst.
Für wen lohnt sich eine Transfergesellschaft?
Sie lohnt sich vor allem für Menschen, die Zeit für Neuorientierung und Qualifizierung brauchen und deren Sozialplan eine gute Aufstockung vorsieht. Ob sie sich für dich lohnt, hängt von Sozialplan und Vertrag ab.
Das Gesetz nennt als persönliche Voraussetzungen unter anderem, dass du von Arbeitslosigkeit bedroht bist, dich arbeitsuchend meldest und am Profiling teilnimmst. Nach der IAB-Studie wechseln ältere Beschäftigte und solche mit längerer Betriebszugehörigkeit überdurchschnittlich oft in eine Transfergesellschaft. Jüngere Beschäftigte, Frauen und Höherqualifizierte profitierten etwas stärker, und bei kleineren Entlassungswellen fiel der positive Effekt größer aus. Wenn du unsicher bist, frag den Betriebsrat, die Agentur für Arbeit oder eine Beratungsstelle.
Die IAB-Studie mit rund 87.000 Personen zeigt außerdem: Fünf Jahre nach dem Jobverlust lag die Beschäftigungswahrscheinlichkeit der Teilnehmenden um 4,1 Prozentpunkte höher als bei der Vergleichsgruppe. Auf die Löhne wirkte sich die Teilnahme nicht aus. Der Effekt ist also weder vernachlässigbar noch massiv, die Transfergesellschaft ist kein Garant für einen neuen Job.
Was kannst du in der Transfergesellschaft für deine berufliche Zukunft tun?

Du kannst die Zeit nutzen, um dich neu zu orientieren, dich zu qualifizieren und gezielt zu bewerben. Das ist der eigentliche Sinn einer Transfergesellschaft.
Typische Angebote sind Bewerbungstraining, Weiterbildungskurse und Unterstützung bei der Vermittlung. Welche Qualifizierung es konkret gibt, hängt von der jeweiligen Transfergesellschaft und vom Qualifizierungsbudget im Sozialplan ab. Stellt dein Arbeitgeber oder die Agentur Qualifizierungsdefizite fest, soll dein Arbeitgeber geeignete Maßnahmen anbieten. Du kannst außerdem für bis zu sechs Monate bei einem anderen Arbeitgeber zur Qualifizierung arbeiten.
Frag früh nach, ob auch eine längere Qualifizierung oder eine Umschulung möglich ist. Nach Angaben der Bundesagentur kann die Agentur unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungskosten übernehmen, wenn Maßnahme und Träger zugelassen sind und sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt, das gilt auch für Weiterbildungen, die erst nach dem Bezug des Transferkurzarbeitergeldes enden.
Wenn du nach dem Stellenabbau einen neuen Beruf lernen möchtest, zeigt dir der Ratgeber Umschulung für Arbeitslose, wie eine Umschulung abläuft. Ob sich ein Berufswechsel für dich lohnt, erfährst du im Ratgeber Welche Umschulung lohnt sich?.
Was heißt das für dich, wenn du arbeitslos wirst?
Wenn dein Job wegfällt, bist du nicht allein, und du hast mehr Möglichkeiten, als es am Anfang aussieht. Die Transfergesellschaft ist nur eine davon, daneben gibt es die Abfindung, das Arbeitslosengeld und den direkten Wechsel in einen neuen Beruf.
Melde dich rechtzeitig arbeitsuchend und arbeitslos, damit du keine Nachteile hast. Ob eine Weiterbildung oder Umschulung gefördert wird, klärst du im Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit. Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet sie auch dann über den Bildungsgutschein, wenn du Grundsicherungsgeld bekommst, mehr dazu im Ratgeber Umschulung mit Bildungsgutschein.
Wenn du wissen willst, welcher neue Beruf zu dir passt, hilft dir unser Umschulungs-Check weiter.
Fazit
Die Transfergesellschaft ist ein freiwilliges Angebot für den Übergang nach einem Stellenabbau: Du wechselst für längstens zwölf Monate, bekommst Transferkurzarbeitergeld und Unterstützung bei der Jobsuche. Ob sich das lohnt, hängt von Sozialplan, Aufstockung und deiner persönlichen Lage ab, deshalb lies den dreiseitigen Vertrag genau und lass dich beraten. Und danach? Du weißt noch nicht, wohin es beruflich gehen soll? Mach unseren kurzen Umschulungs-Check und finde heraus, welcher neue Beruf zu dir passt.
FAQ
Wie viel Geld bekommt man in einer Transfergesellschaft?
Du bekommst Transferkurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit, 60 Prozent des Nettolohns, mit Kind 67 Prozent. Oft ergänzt dein bisheriger Arbeitgeber das durch eine Aufstockung, nach IAB-Angaben typischerweise auf 80 bis 90 Prozent des letzten Nettoentgelts. Die genaue Höhe steht im dreiseitigen Vertrag und im Sozialplan.
Wie lange kann man in einer Transfergesellschaft bleiben?
Höchstens zwölf Monate. Wie lange du bleibst, hängt vom Sozialplan und vom Vertrag ab.
Muss ich in die Transfergesellschaft wechseln?
Nein, der Wechsel ist freiwillig. Du kannst auch ablehnen, solltest dann aber vorher klären, was das für Abfindung und Arbeitslosengeld bedeutet.
Wer zahlt die Transfergesellschaft?
Die Agentur für Arbeit zahlt das Transferkurzarbeitergeld. Den Rest übernimmt dein bisheriger Arbeitgeber, zum Beispiel die Sozialversicherungsbeiträge, die Vergütung für Urlaub und Feiertage und die Aufstockung.
Wie läuft eine Transfergesellschaft ab?
Nach dem Sozialplan meldest du dich arbeitsuchend, nimmst am Profiling teil und schließt einen dreiseitigen Vertrag. Danach wirst du bis zu zwölf Monate qualifiziert und bei der Jobsuche unterstützt.
Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn die Transfergesellschaft endet?
Wenn du dann noch keinen neuen Job hast, kannst du Arbeitslosengeld beantragen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Zeiten mit Transferkurzarbeitergeld zählen laut Bundesagentur voll zur Anwartschaftszeit.
Kann ich in der Transfergesellschaft eine Umschulung machen?
Das hängt vom Sozialplan und von der Transfergesellschaft ab. Die Agentur für Arbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungskosten übernehmen, wenn Maßnahme und Träger zugelassen sind und sich dein Arbeitgeber beteiligt. Frag deshalb früh im Sozialplan und bei der Agentur für Arbeit nach.
Was ist eine Transferagentur?
Eine Transferagentur ist ein zertifizierter Dienstleister, den dein Arbeitgeber beauftragt, wenn Stellen wegfallen. Sie berät, vermittelt und betreut dich schon während der Kündigungsfrist, damit du schnell eine neue Stelle findest. Die Agentur für Arbeit bezuschusst das mit 50 Prozent der Kosten, höchstens 2.500 Euro. Eine Transfergesellschaft ist dagegen ein neues, befristetes Arbeitsverhältnis mit Transferkurzarbeitergeld.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit (2025): Qualitätskriterien für erfolgreichen Beschäftigtentransfer: Neue Perspektiven für Mitarbeitende. Stand August 2025. Verfügbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015510.pdf (Zugriff: 14.10.2026).
- Bundesagentur für Arbeit (o. J.): Merkblatt für Arbeitslose: Ihre Rechte, Ihre Pflichten. Verfügbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-fuer-arbeitslose_ba015368.pdf (Zugriff: 14.10.2026).
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (o. J.): Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), § 111 Transferkurzarbeitergeld. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__111.html (Zugriff: 14.10.2026).
- Stegmaier, J. und Upward, R. (2026): Transfergesellschaften haben langfristig einen positiven Beschäftigungseffekt. IAB-Forum, 22. September 2026. DOI: 10.48720/IAB.FOO.20260922.01. Verfügbar unter: https://iab-forum.de/transfergesellschaften-haben-langfristig-einen-positiven-beschaeftigungseffekt/ (Zugriff: 14.10.2026).
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