career now

Ratgeber

Arbeitslosengeld beantragen: So klappt dein Antrag Schritt für Schritt

Hände tippen auf der Tastatur eines silbernen Laptops auf einem Holztisch, daneben liegen Papiere mit Skizzen und ein Stift, als Sinnbild für den Online-Antrag auf Arbeitslosengeld

Wichtige Erkenntnisse

  • Zuerst meldest du dich arbeitslos, dann stellst du den Antrag auf Arbeitslosengeld online in den eServices der Bundesagentur oder persönlich.
  • Mit deiner Arbeitslosmeldung gilt das Arbeitslosengeld in der Regel schon als beantragt, wenn du keine andere Erklärung abgibst, die Agentur braucht trotzdem deine Angaben und Unterlagen.
  • Anspruch hast du, wenn du ohne Beschäftigung bist, mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten kannst und in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versichert warst.
  • Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent des Leistungsentgelts, mit Kind 67 Prozent.
  • Wie lange du es bekommst, hängt von deiner Versicherungszeit und deinem Alter ab: Mit 12 Monaten Versicherungszeit sind es 6 Monate, unter 50 Jahren höchstens 12 Monate.
  • Das Geld wird monatlich nachträglich gezahlt, du hast es am ersten Arbeitstag des Folgemonats auf dem Konto.
  • Eine IAB-Auswertung zeigt: Die Hälfte der unter 50-Jährigen bezog nach 4 Monaten kein Arbeitslosengeld mehr, die volle Zeit nutzen längst nicht alle.

Wie beantragst du Arbeitslosengeld? Die kurze Antwort: Du meldest dich zuerst arbeitslos und stellst dann den Antrag online über die eServices der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich bei deiner Agentur für Arbeit. Den Antrag kannst du schon etwa zwei Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit absenden, das Geld kommt dann monatlich nachträglich. Wir gehen alles gemeinsam durch: Voraussetzungen, Unterlagen, Höhe und Dauer, damit du nichts verpasst.

Wie beantragst du Arbeitslosengeld?

Infografik in vier Schritten zum Arbeitslosengeld: 1. Arbeitsuchend melden, 2. Arbeitslos melden, 3. Antrag online stellen und Unterlagen hochladen, 4. Arbeitslosengeld monatlich bekommen

Du beantragst Arbeitslosengeld online in den eServices der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich bei deiner Agentur für Arbeit. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit läuft der Ablauf über ein Online-Portal und besteht aus vier Schritten:

  1. 1.Arbeitsuchend melden: Das erledigst du schon vor dem Ende deines Jobs, wie das geht, erklären wir im Ratgeber Arbeitslos melden.
  2. 2.Arbeitslos melden: Spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit, online oder persönlich.
  3. 3.Antrag stellen: Du rufst die eServices auf, klickst auf die Kachel „Arbeitslosengeld beantragen“ und lädst deine Unterlagen hoch, zum Beispiel die Arbeitsbescheinigung deines Arbeitgebers. Persönlich wendest du dich an deine zuständige Agentur für Arbeit.
  4. 4.Geld bekommen: Nach der Bewilligung zahlt die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld monatlich nachträglich aus.

Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens 3 Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses erfolgen. Erfährst du erst kurzfristig vom Ende deines Arbeitsverhältnisses, musst du die Arbeitsuchendmeldung binnen 3 Tagen durchführen.

Für die Online-Arbeitslosmeldung brauchst du einen Ausweis mit Online-Ausweisfunktion, die kostenlose AusweisApp und ein Smartphone oder ein Kartenlesegerät. Die Online-Meldung und der Antrag laufen über dasselbe Portal, die eServices der Bundesagentur. Dort legst du auch dein Online-Profil an, ergänzt deine Daten und kannst nach Stellen suchen. Für die persönliche Meldung kannst du online einen Termin bei deiner Agentur für Arbeit buchen.

Rechtlich gilt der Antrag auf Arbeitslosengeld nach § 323 SGB III mit deiner Arbeitslosmeldung als gestellt, solange du keine andere Erklärung abgibst. Die Agentur braucht trotzdem deine Angaben und Unterlagen, deshalb füllst du den Antrag zusätzlich aus. Ausführlich beschreibt das auch das Merkblatt für Arbeitslose der Bundesagentur.

Wann solltest du Arbeitslosengeld beantragen?

Du solltest Arbeitslosengeld möglichst früh beantragen, am besten rund zwei Wochen vor Beginn deiner Arbeitslosigkeit. Das reicht laut Bundesagentur für Arbeit aus, damit dein Antrag rechtzeitig bearbeitet wird.

Wenn du schon arbeitslos bist, entstehen dir keine finanziellen Nachteile, solange du dich rechtzeitig arbeitslos gemeldet hast, denn die Arbeitslosmeldung gilt als Antrag. Deshalb ist sie der wichtigste Termin: Arbeitslosengeld gibt es frühestens ab dem Tag, an dem du dich gemeldet hast.

Viele sagen noch Arbeitsamt, gemeint ist die Agentur für Arbeit. Arbeitsuchend meldest du dich, solange dein Arbeitsverhältnis noch läuft, arbeitslos erst, wenn du ohne Beschäftigung bist. Manche schreiben arbeitssuchend, in den Amtstexten steht Arbeitsuchendmeldung, gemeint ist dasselbe.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du, wenn du ohne Beschäftigung bist, dich arbeitslos gemeldet hast, eine Stelle suchst und die Anwartschaftszeit erfüllst. Die Bundesagentur nennt dafür vier Voraussetzungen:

  • Du bist ohne Beschäftigung, kannst aber mindestens 15 Stunden pro Woche eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben.
  • Du hast dich online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
  • Du suchst eine versicherungspflichtige Stelle und arbeitest dabei mit deiner Agentur für Arbeit zusammen.
  • Du erfüllst die Anwartschaftszeit.

Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung der Arbeitslosenversicherung: Es ersetzt einen Teil deines bisherigen Einkommens. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bist du in der Regel automatisch versicherungspflichtig. Beschäftigungslos giltst du auch, wenn du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest. Wenn du Arbeitslosengeld beantragst, prüft die Agentur für Arbeit diese Voraussetzungen.

Was ist die Anwartschaftszeit?

Die Anwartschaftszeit ist die Mindestzeit, die du versichert gewesen sein musst: mindestens 12 Monate in den 30 Monaten vor deiner Arbeitslosmeldung. Das können pflicht- oder freiwillig versicherte Zeiten in der Arbeitslosenversicherung sein.

Daneben zählen weitere Zeiten, zum Beispiel wenn du ein Kind bis zum dritten Lebensjahr erzogen hast, Krankengeld bekommen hast oder einen Freiwilligendienst geleistet hast.

Wenn du oft kurz befristet gearbeitet hast, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine kürzere Anwartschaftszeit von 6 Monaten genügen. Dafür müssen die Beschäftigungen überwiegend von vornherein auf höchstens 14 Wochen befristet gewesen sein, und dein Verdienst darf eine Grenze nicht überschreiten. Ob das für dich gilt, klärst du mit deiner Agentur für Arbeit.

Welche Unterlagen brauchst du für den Antrag auf Arbeitslosengeld?

Frau legt die Hand auf ein Klemmbrett mit Unterlagen, daneben stehen drei bunte Ordner in einem Ständer auf einem Holztisch, als Sinnbild für die Unterlagen zum Antrag auf Arbeitslosengeld

Das wichtigste Dokument ist die Arbeitsbescheinigung, die dein Arbeitgeber ausfüllen muss. Das steht in der Leistungsbeschreibung des BayernPortals. Stellst du den Antrag online, kann die Bundesagentur die Arbeitsbescheinigung auch selbst bei deinem Arbeitgeber anfordern, du bekommst dann einen Abdruck.

Halte außerdem deinen Personalausweis bereit, wenn du dich online anmeldest, und deine Kündigung oder deinen Arbeitsvertrag. Dein Personalausweis zeigt deine aktuelle Meldeadresse. Deine Kündigung zeigt, wann dein Arbeitsverhältnis endet, wichtiger ist aber die Arbeitsbescheinigung.

Auch ein Konto brauchst du, denn das Arbeitslosengeld wird bargeldlos ausgezahlt. Hast du noch keins, hast du Anspruch auf ein Basiskonto. Für die Vermittlung helfen dir Lebenslauf, Zeugnisse und Qualifikationen, halte sie bereit.

Frag deinen Arbeitgeber früh nach der Arbeitsbescheinigung und kläre die Online-Ausweisfunktion vor dem Antrag, damit nichts liegen bleibt. Eine ausführliche Beschreibung der Leistung bietet das BayernPortal.

Wie viel Arbeitslosengeld bekommst du?

Du bekommst 60 Prozent deines Leistungsentgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Das Leistungsentgelt ist dein pauschaliertes Netto-Entgelt pro Tag.

So rechnet die Bundesagentur: Dein Brutto-Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate wird durch die Zahl der Tage geteilt, bei einem vollen Jahr durch 365. Davon werden rechnerisch Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag von 20 Prozent für die Sozialversicherung abgezogen. Hast du im letzten Jahr an weniger als 150 Tagen Entgelt bekommen, schaut die Agentur auf zwei Jahre. Die 67 Prozent gelten, wenn du oder dein Ehe- oder Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes habt. Den genauen Betrag zeigt dir der Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur, das Ergebnis ist unverbindlich.

Wichtige Begriffe dabei sind Bemessungsentgelt, das ist dein Brutto-Entgelt pro Tag, und Leistungsentgelt, das ist dein pauschaliertes Netto-Entgelt pro Tag. Ein Tipp: Wenn du oder dein Partner die Steuerklasse wechseln wollen, lass dich vorher von der Agentur für Arbeit beraten, denn das kann dein Arbeitslosengeld verringern.

Wie lange bekommst du Arbeitslosengeld?

Wie lange du Arbeitslosengeld bekommst, hängt von deiner Versicherungszeit und deinem Alter ab. Das regelt § 147 SGB III. Mit 12 Monaten Versicherungszeit bekommst du 6 Monate Arbeitslosengeld.

Versicherungspflichtig in den letzten 5 JahrenAnspruchsdauer
mindestens 12 Monate6 Monate
mindestens 16 Monate8 Monate
mindestens 20 Monate10 Monate
mindestens 24 Monate12 Monate, das ist die Höchstdauer unter 50 Jahren
mindestens 30 Monate und ab 50 Jahren15 Monate
mindestens 36 Monate und ab 55 Jahren18 Monate
mindestens 48 Monate und ab 58 Jahren24 Monate

Die versicherungspflichtigen Zeiten müssen in den letzten fünf Jahren liegen. Maßgeblich ist dein Lebensalter bei Beginn des Anspruchs. Bei der kürzeren Anwartschaftszeit gilt eine kürzere Dauer: Kommst du zum Beispiel auf 8 versicherungspflichtige Monate, bekommst du 4 Monate Arbeitslosengeld.

Die meisten nutzen die volle Zeit nicht. In einer IAB-Auswertung von Neuzugängen zwischen Oktober 2021 und September 2022 bezog die Hälfte der unter 50-Jährigen nach 4 Monaten kein Arbeitslosengeld mehr. Bei den ab 58-Jährigen beendete die Hälfte den Bezug erst nach 13 Monaten.

Aktuell stehen Vorschläge im Raum, die maximale Bezugsdauer zu kürzen, das beschreibt das IAB in seinem Kurzbericht vom September 2026. Das sind bisher Vorschläge und keine geltende Regel, für deinen Antrag gilt das heutige Recht.

Wann wird das Arbeitslosengeld ausgezahlt?

Bewilligtes Arbeitslosengeld bekommst du monatlich nachträglich. Das heißt: Die Zahlung für einen Monat kommt erst nach Ablauf dieses Monats, laut Bundesagentur hast du das Geld am ersten Arbeitstag des Folgemonats zur Verfügung.

Wenn deine Unterlagen noch nicht vollständig sind und es länger dauert, kann dir die Agentur für Arbeit einen Vorschuss zahlen oder eine vorläufige Entscheidung treffen. Vorschüsse musst du zurückzahlen, falls sich später herausstellt, dass sie dir nicht zustanden oder zu hoch waren. Plane deshalb für die erste Zeit etwas Puffer ein.

Während des Leistungsbezugs musst du Änderungen der Agentur für Arbeit mitteilen, zum Beispiel wenn du eine Erwerbstätigkeit aufnimmst, umziehst oder ein Nebeneinkommen hast. Das gilt für alle Leistungen der Arbeitslosenversicherung.

Wann droht eine Sperrzeit?

Eine Sperrzeit droht, wenn du die Arbeitslosigkeit selbst herbeiführst oder nicht daran mitarbeitest, sie zu beenden. In dieser Zeit kann das Arbeitslosengeld bis zu 12 Wochen lang nicht gezahlt werden.

Nach Angaben der Bundesagentur tritt eine Sperrzeit zum Beispiel ein, wenn du selbst gekündigt hast, dir verhaltensbedingt gekündigt wurde, du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast oder du eine vermittelte Arbeit nicht annimmst. Meldest du dich nicht rechtzeitig arbeitsuchend, beträgt die Sperrzeit eine Woche. Außerdem verkürzt sich deine Anspruchsdauer um die Tage der Sperrzeit.

Keine Sperrzeit gibt es, wenn du einen wichtigen Grund hast und das nachweisen kannst, zum Beispiel wenn dir die Arbeit gesundheitlich nicht zumutbar ist.

Was heißt das für dich, wenn du arbeitslos bist?

Frau mit Baskenmütze, Lederjacke und Jeans geht von hinten gesehen einen Waldweg im Herbst entlang, als Sinnbild für Ruhe und Neuanfang nach dem Jobverlust

Wenn du arbeitslos bist, ist das Wichtigste: Du bist abgesichert, und du musst nichts überstürzen. Während du Arbeitslosengeld bekommst, bist du grundsätzlich gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert, die Beiträge trägt die Bundesagentur für Arbeit. Viele Menschen, die ihren Job verlieren, fühlen sich zuerst überfordert, das ist normal.

Nutze die Zeit, um zu überlegen, wie es beruflich weitergeht. Im Beratungsgespräch kannst du mit der Agentur für Arbeit über deine Perspektiven sprechen, auch über eine Umschulung. Die Agentur kann Weiterbildungen mit einem Bildungsgutschein fördern, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet darüber die Agentur für Arbeit, auch wenn du Grundsicherungsgeld bekommst. Mehr dazu im Ratgeber Umschulung mit Bildungsgutschein.

Gut zu wissen: Bei einer von der Agentur geförderten Weiterbildung läuft dein Arbeitslosengeld weiter, und deine Anspruchsdauer sinkt nur um einen Tag je zwei Tage Bezug. Bei einer Umschulung mit Abschluss kommen 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat dazu.

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann zum Beispiel Coachings oder die Vermittlung durch einen privaten Anbieter bezahlen. Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle bekommst du von deiner Agentur für Arbeit.

Wie Umschulungen für Arbeitslose ablaufen, erklären wir im Ratgeber Umschulung für Arbeitslose, und welcher Beruf zu dir passen kann, im Ratgeber Welche Umschulung lohnt sich? Wenn du kein Arbeitslosengeld bekommst, ist die Grundsicherung, früher Bürgergeld, beim Jobcenter eine Möglichkeit, das klärst du direkt dort.

Fazit

Arbeitslosengeld zu beantragen ist machbar, wenn du die Reihenfolge kennst: erst arbeitslos melden, dann den Antrag online stellen und die Arbeitsbescheinigung deines Arbeitgebers bereithalten. Wie hoch das Geld ist und wie lange du es bekommst, hängt von deiner Versicherungszeit und deinem Alter ab. Wer sich rechtzeitig meldet, vermeidet Nachteile und eine Sperrzeit. Und danach? Du weißt noch nicht, welcher Beruf zu dir passt? Mach unseren kurzen Umschulungs-Check und finde heraus, welcher Weg zu dir passt.

FAQ

Kann ich Arbeitslosengeld online beantragen?

Ja, in den eServices der Bundesagentur für Arbeit über die Kachel „Arbeitslosengeld beantragen“. Du kannst den Antrag auch persönlich bei deiner Agentur für Arbeit stellen.

Wie lange dauert es, bis Arbeitslosengeld bewilligt wird?

In der Regel innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen, so nennt es das BayernPortal. Fehlt noch etwas, zum Beispiel die Arbeitsbescheinigung, dauert es länger. Wird das Geld knapp, kannst du einen Vorschuss beantragen, wenn ein Anspruch dem Grunde nach besteht. Den Bescheid bekommst du per Post.

Wird Arbeitslosengeld rückwirkend gezahlt?

Arbeitslosengeld gibt es frühestens ab dem Tag deiner Arbeitslosmeldung, für Tage davor nicht. Wer sich rechtzeitig arbeitslos meldet, hat deshalb keine Nachteile. Ausgezahlt wird das bewilligte Geld monatlich nachträglich.

Gibt es den Antrag auf Arbeitslosengeld als PDF?

Am einfachsten stellst du den Antrag online. Wie das mit dem Antrag als PDF aussieht, erklären wir im Ratgeber Arbeitslosengeld-Antrag als PDF.

Muss ich Steuern auf Arbeitslosengeld zahlen?

Arbeitslosengeld ist steuerfrei, wird aber beim Steuersatz für dein übriges Einkommen berücksichtigt, das nennt sich Progressionsvorbehalt. Übersteigt es im Jahr 410 Euro, musst du nach Angaben der Bundesagentur eine Steuererklärung abgeben.

Kann ich Arbeitslosengeld im Ausland bekommen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja, wenn du in der EU, im EWR oder in der Schweiz Arbeit suchst, dann kannst du das deutsche Arbeitslosengeld für einen begrenzten Zeitraum im Ausland weiter beziehen. Informiere dich vor der Ausreise bei deiner Agentur für Arbeit über die Voraussetzungen und das Verfahren.

Quellen

Nicht sicher, welcher Weg der richtige ist?

Wir helfen dir, die passende Online-Umschulung zu finden.

Jetzt Umschulung finden