Ratgeber
Arbeitslosengeld-Antrag als PDF: Welche Formulare es gibt und wo du sie bekommst

Wichtige Erkenntnisse
- Den Antrag auf Arbeitslosengeld stellst du in der Regel online in den eServices der Bundesagentur für Arbeit.
- Auf der Download-Seite der Bundesagentur findest du vor allem Zusatzblätter und Merkblätter, der Hauptantrag läuft online.
- Zusatzblätter brauchst du nur in Sonderfällen, zum Beispiel für Familienangehörige, Gesellschafter, Studierende, Grenzgänger oder Zeiten der Kindererziehung.
- Die Arbeitsbescheinigung füllt dein Arbeitgeber aus, bei einem Online-Antrag kann die Bundesagentur sie auch selbst anfordern.
- Rechtlich gilt der Antrag mit deiner Arbeitslosmeldung als gestellt, wenn du nichts anderes erklärst, die Agentur braucht trotzdem deine Angaben und Unterlagen.
- Unterlagen kannst du online oder in der BA-mobil-App nachreichen, ein Drucker ist dafür nicht nötig.
- Eine Studie zur Digitalisierung der Bundesagentur beschreibt, dass online eingereichte Anträge im Backoffice automatisch geprüft werden, um die Bearbeitung zu beschleunigen.
Gibt es den Antrag auf Arbeitslosengeld als PDF? Die kurze Antwort: Den Antrag selbst stellst du in der Regel online in den eServices der Bundesagentur für Arbeit, als PDF gibt es vor allem Zusatzblätter und Merkblätter. Du musst also nichts ausdrucken, um Arbeitslosengeld zu beantragen. Hier erfährst du, wo du welches Formular findest und wie du ohne Drucker durch den Antrag kommst.
Gibt es den Antrag auf Arbeitslosengeld als PDF?
Den Hauptantrag stellst du online, als PDF findest du bei der Bundesagentur vor allem Zusatzblätter und Merkblätter. Auf der Download-Seite der Bundesagentur für Arbeit steht unter „Arbeitslosengeld beantragen“ der Weg zum Online-Antrag, die PDF-Dokumente dazu sind die Zusatzblätter.
Wenn du nach dem Antrag auf Arbeitslosengeld 1 als PDF suchst, wirst du deshalb meist zum Online-Antrag geführt. Das ist kein Nachteil: Der Online-Antrag führt dich Schritt für Schritt durch alle Fragen, und du kannst ihn zwischenspeichern. Das Antragsformular der Bundesagentur ist also der Online-Antrag, den du in den eServices nach deiner Anmeldung ausfüllst.
Wo bekommst du den Antrag auf Arbeitslosengeld 1?

Du bekommst den Antrag online in den eServices der Bundesagentur für Arbeit oder über deine Agentur für Arbeit. Online klickst du in den eServices auf die Kachel „Arbeitslosengeld beantragen“. Wenn du den Antrag persönlich stellen möchtest, setzt du dich mit der Agentur für Arbeit an deinem Wohnort in Verbindung.
Rechtlich gilt das Arbeitslosengeld nach § 323 SGB III mit deiner Arbeitslosmeldung als beantragt, solange du keine andere Erklärung abgibst. Die Agentur braucht trotzdem deine Angaben und Unterlagen, deshalb stellst du den Antrag zusätzlich. Wie die Reihenfolge von Meldung und Antrag funktioniert, erklären wir im Ratgeber Arbeitslosengeld beantragen. Die Online-Arbeitslosmeldung läuft über dasselbe Portal wie der Antrag.
Welche PDF-Dokumente gibt es zum Arbeitslosengeld?
Zum Arbeitslosengeld gibt es bei der Bundesagentur vor allem Zusatzblätter und Merkblätter als PDF. Auf der Download-Seite stehen unter anderem:
- Zusatzblätter zum Antrag: für Familienangehörige, für Gesellschafter oder Geschäftsführer, für Schülerinnen, Schüler und Studierende, zur Sozialversicherung, zur Prüfung von Grenzgängern und für Zeiten der Kindererziehung.
- Merkblatt 1 für Arbeitslose: erklärt dir deine Rechte und Pflichten.
- Zusatzblatt Werbungskosten: gehört zum Nebeneinkommen, falls du neben dem Arbeitslosengeld etwas verdienst.
- Merkblatt zur Übernahme und Erstattung von Beiträgen: zur Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung, wenn du dich zum Beispiel privat versicherst.
- Broschüre für Arbeitsuchende und Arbeitslose ohne Bezug von Arbeitslosengeld: Informationen zu Diensten und Leistungen der Bundesagentur.
Ob du ein Zusatzblatt brauchst, hängt von deinem Fall ab. Die Zusatzblätter gehören als Anlagen zum Antrag. Wenn du im Ausland gearbeitet hast, hilft dir das Merkblatt 20 zur Auslandsbeschäftigung, das deine Agentur für Arbeit bereithält. Wenn du neben einer Beschäftigung eine weitere verlierst, kann Teilarbeitslosengeld infrage kommen, das klärst du mit deiner Agentur für Arbeit.
Lade Formulare nur von arbeitsagentur.de herunter, denn eine beliebige Vorlage aus dem Internet ersetzt den offiziellen Antrag nicht. Wenn du dir unsicher bist, frag bei deiner Agentur für Arbeit nach, sie unterstützt dich bei Fragen zu den Formularen.
Kannst du den Antrag auf Arbeitslosengeld ausdrucken?
Auf der Download-Seite der Bundesagentur stehen für den Antrag vor allem die Zusatzblätter, den Antrag selbst stellst du online. Wenn du den Antrag nicht online stellen kannst, melde dich bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit, sie sagt dir, welchen Weg du nutzen kannst.
Die persönliche Arbeitslosmeldung bleibt dir außerdem möglich, deine Agentur für Arbeit sagt dir dann, welche weiteren Unterlagen du brauchst. Zur Vorsorge lohnt es sich, Kopien deiner Unterlagen aufzubewahren.
Was ist die Arbeitsbescheinigung und wo gibt es sie als PDF?
Die Arbeitsbescheinigung ist ein Formular, das dein letzter Arbeitgeber ausfüllt. Du musst sie nicht selbst ausfüllen, sie ist eine der wichtigsten Unterlagen für deinen Antrag.
Darin bestätigt dein Arbeitgeber unter anderem die Dauer deines Beschäftigungsverhältnisses, die Art deiner Tätigkeit und dein Arbeitsentgelt. Dein Arbeitgeber kann sie elektronisch übermitteln, das läuft über das BEA-Verfahren der Bundesagentur, das für Bescheinigungen elektronisch annehmen steht. Stellst du den Antrag online, kann die Bundesagentur die Arbeitsbescheinigung nach dem Merkblatt für Arbeitslose auch selbst bei deinem Arbeitgeber anfordern, du bekommst dann einen Abdruck.
Wenn du eine Arbeitsbescheinigung als PDF suchst, wende dich an deinen Arbeitgeber, denn er muss sie ausfüllen und an die Agentur für Arbeit übermitteln. Frag früh danach, damit dein Antrag nicht wegen fehlender Unterlagen liegen bleibt.
Wie stellst du den Antrag online, ohne Drucker?

Du stellst den Antrag online in den eServices, ein Drucker ist dafür nicht nötig. Die Anleitung der Bundesagentur für Arbeit beschreibt den Ablauf so:
- 1.Online-Konto anlegen: Du registrierst dich mit deiner E-Mail-Adresse und einem Passwort. Zur Sicherheit richtest du einen zweiten Faktor ein, zum Beispiel mit einem Passkey oder einer Authenticator-App.
- 2.Antrag starten: Du öffnest im Menü „Arbeitslosengeld beantragen“ und wirst durch den Antrag geführt.
- 3.Antrag senden: Du kannst den Antrag zwischenspeichern und später fertigstellen.
- 4.Unterlagen nachreichen: Wenn du schon einen Antrag gestellt hast, reichst du Unterlagen im eService oder in der BA-mobil-App nach.
Für die Online-Arbeitslosmeldung musst du dich ausweisen, dafür brauchst du einen Ausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, die AusweisApp und ein Smartphone oder ein Kartenlesegerät. Wie die Meldung funktioniert, steht im Ratgeber Arbeitslos melden. Mit der BA-mobil-App kannst du außerdem Termine und Nachrichten sehen, Bescheide einsehen, Veränderungen mitteilen und Dokumente hochladen. Den Antrag selbst stellst du im Online-Portal.
Für dein Online-Profil gibst du nach der Registrierung einen Freischaltcode ein, erst danach kannst du die eServices vollständig nutzen. Plane dafür etwas Zeit ein.
Eine Studie zur Digitalisierung der Bundesagentur für Arbeit beschreibt, dass online eingereichte Anträge auf Arbeitslosengeld im Backoffice automatisch geprüft werden, um den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen. Die Interviews der Autorinnen und Autoren zeigen aber auch: Viele Leistungsberechtigte wenden sich bei Fragen zu Anträgen noch an die Callcenter, den digitalen Kanal kennen sie oft nicht oder vertrauen ihm wenig. Bei Fragen erreichst du die Agentur für Arbeit kostenlos unter 0800 4 5555 00.
Welche Unterlagen brauchst du zusätzlich zum Antrag?
Zusätzlich zum Antrag brauchst du vor allem die Arbeitsbescheinigung deines Arbeitgebers und einen Nachweis über deine Identität. Bei der persönlichen Meldung nimmst du deinen gültigen Personalausweis mit, online brauchst du einen Ausweis mit Online-Funktion. Eine zusätzliche Bescheinigung kann nötig sein, wenn du neben deiner Arbeit eine weitere Tätigkeit hattest.
Halte außerdem deine Kündigung oder deinen Arbeitsvertrag bereit, denn sie zeigen, wann dein Arbeitsverhältnis endet. Bei der Vermittlung helfen dir außerdem Lebenslauf und Zeugnisse, scanne oder fotografiere deine Unterlagen gleich, dann kannst du sie online oder in der App hochladen.
Auch ein Konto brauchst du, denn das Arbeitslosengeld wird bargeldlos ausgezahlt. Hast du noch keins, hast du Anspruch auf ein Basiskonto. Reiche fehlende Unterlagen schnellstmöglich nach, denn dein Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Welche Voraussetzungen musst du vor dem Antrag erfüllen?
Vor dem Antrag musst du dich arbeitslos gemeldet haben und die Anwartschaftszeit erfüllen. Das heißt: Du musst in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, auch andere versicherte Zeiten können zählen. Ohne Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit hast du keinen Anspruch.
Du bekommst 60 Prozent deines Leistungsentgelts, mit Kind 67 Prozent, bei 12 Monaten Versicherungszeit mindestens 6 Monate lang. Die Höchstdauer hängt von deinem Alter ab, unter 50 Jahren sind es höchstens 12 Monate. Alle Details und Rechenbeispiele findest du im Ratgeber Arbeitslosengeld beantragen.
Was musst du während des Leistungsbezugs mitteilen?
Du musst Änderungen während des Leistungsbezugs der Agentur für Arbeit rechtzeitig mitteilen, zum Beispiel mit der Veränderungsmitteilung. Das gilt etwa, wenn du eine Beschäftigung oder einen Nebenjob aufnimmst. Du kannst sie online nutzen oder auch persönlich, schriftlich oder telefonisch übermitteln.
Auch Nebeneinkommen und Nebenbeschäftigungen musst du angeben, falls du welche hast, am besten schon im Antrag. Die Agentur kann dafür Nachweise verlangen. Wenn du dein Arbeitsverhältnis selbst beendet hast, also bei einer Arbeitsaufgabe, kann außerdem eine Sperrzeit eintreten. Beziehst du zusätzlich Grundsicherungsgeld, musst du Veränderungen auch deinem Jobcenter mitteilen.
Gibt es unterschiedliche Anträge in Berlin, NRW oder Bayern?
Nein, den Antrag auf Arbeitslosengeld gibt es nicht je Bundesland, die Bundesagentur für Arbeit ist bundesweit zuständig. Egal ob du in Berlin, NRW oder Bayern wohnst, stellst du den Antrag über die eServices oder bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit.
Wenn du dich nach einem Antrag als PDF für dein Bundesland umsiehst, findest du also keinen eigenen Antrag, sondern denselben Weg über die Bundesagentur. Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, ist eine andere Leistung mit eigenen Formularen, die du beim Jobcenter beantragst.
Was heißt das für dich, wenn du arbeitslos bist?

Wenn du arbeitslos bist, kommt es vor allem auf die richtige Reihenfolge an, nicht auf das richtige PDF. Melde dich arbeitslos, stelle den Antrag online und reiche die Arbeitsbescheinigung nach, dann bist du auf der sicheren Seite.
Danach hast du Zeit, in Ruhe zu überlegen, wie es beruflich weitergeht. Im Beratungsgespräch kannst du mit der Agentur für Arbeit auch über eine Umschulung sprechen. Ob eine Weiterbildung gefördert wird, klärst du dort, seit dem 1. Januar 2025 entscheidet die Agentur über den Bildungsgutschein auch dann, wenn du Grundsicherungsgeld bekommst. Mehr dazu im Ratgeber Umschulung mit Bildungsgutschein.
Wie Umschulungen für Arbeitslose ablaufen, erklären wir im Ratgeber Umschulung für Arbeitslose, und welcher Beruf zu dir passen kann, im Ratgeber Welche Umschulung lohnt sich?.
Fazit
Den Antrag auf Arbeitslosengeld als PDF brauchst du in der Regel nicht: Der Hauptantrag läuft online, und als PDF gibt es vor allem Zusatzblätter und Merkblätter. Frag früh bei deinem Arbeitgeber nach der Arbeitsbescheinigung, lade Formulare nur von arbeitsagentur.de herunter und reiche Unterlagen online oder in der App nach. Und danach? Du weißt noch nicht, welcher Beruf zu dir passt? Mach unseren kurzen Umschulungs-Check und finde heraus, welcher Weg zu dir passt.
FAQ
Wo finde ich das Formular für den Antrag auf Arbeitslosengeld 1?
Den Antrag findest du in den eServices der Bundesagentur für Arbeit unter „Arbeitslosengeld beantragen“. Als PDF gibt es auf der Download-Seite vor allem Zusatzblätter und Merkblätter.
Wie reiche ich Unterlagen nach dem Antrag nach?
Du reichst Unterlagen im eService oder in der BA-mobil-App nach. Dafür brauchst du keinen Drucker, ein Foto oder Scan genügt.
Kann ich meinen Bescheid online ansehen?
Ja, du kannst Bescheide in deinem Online-Profil und in der BA-mobil-App einsehen.
Was ist die Veränderungsmitteilung zum Arbeitslosengeld?
Mit der Veränderungsmitteilung teilst du der Agentur für Arbeit Änderungen mit, die dein Arbeitslosengeld betreffen, zum Beispiel wenn du eine Beschäftigung oder einen Nebenjob aufnimmst. Du kannst sie online nutzen oder auch persönlich, schriftlich oder telefonisch übermitteln.
Muss ich den Antrag auf Arbeitslosengeld persönlich abgeben?
Nein, du kannst den Antrag online stellen. Rechtlich gilt der Antrag außerdem mit deiner Arbeitslosmeldung als gestellt, wenn du nichts anderes erklärst, die Agentur braucht aber trotzdem deine Angaben und Unterlagen.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit (o. J.): Antrag auf Arbeitslosengeld: Online mit unserem eService. Arbeitshilfe. Verfügbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/datei/arbeitshilfe_antrag_auf_arbeitslosengeld_ba262186.pdf (Zugriff: 14.10.2026).
- Bundesagentur für Arbeit (o. J.): Arbeitslos und Arbeit finden: Merkblätter und Formulare. Verfügbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/downloads-arbeitslos-arbeit-finden (Zugriff: 14.10.2026).
- Bundesagentur für Arbeit (o. J.): Arbeitslosengeld: Veränderungen mitteilen. Verfügbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/das-muessen-sie-beachten/veraenderungsmitteilung-arbeitslosengeld (Zugriff: 14.10.2026).
- Bundesagentur für Arbeit (o. J.): Merkblatt für Arbeitslose: Ihre Rechte, Ihre Pflichten. Verfügbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-fuer-arbeitslose_ba015368.pdf (Zugriff: 14.10.2026).
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (o. J.): Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III), § 323 Antragserfordernis. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__323.html (Zugriff: 14.10.2026).
- Kaps, P. und Oschmiansky, F. (2023): Digitalisierung in der Bundesagentur für Arbeit: Entwicklung und aktueller Stand. WSI-Mitteilungen, 76(2), S. 93-102. DOI: 10.5771/0342-300X-2023-2-93. Verfügbar unter: https://www.wsi.de/data/wsimit_2023_02_kaps.pdf (Zugriff: 14.10.2026).
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